Die EU-Anforderungen für Wimpernseren werden immer strenger und komplexer, während sich der globale Schönheits- und Körperpflegemarkt weiter entwickelt. Als schnell wachsende Nischenkategorie stehen Wimpernwuchs-Seren vor umfassenden, tiefgreifenden Compliance-Herausforderungen im Rahmen der EU-Regulierung - vom Verbot von Kerninhaltsstoffen bis hin zur Begründung von Behauptungen. Das Verständnis und die Erfüllung der EU-Anforderungen für Wimpernseren im Jahr 2026 und darüber hinaus ist ein entscheidender Faktor für Produkte, die legal in diesen hochwertigen Markt eintreten und dort Fuß fassen wollen. Dieser Artikel umreißt systematisch die wichtigsten aktuellen und zukünftigen Compliance-Punkte, um Marken und Herstellern eine klare Anleitung zu geben.
Kurzer Überblick über die EU-Anforderungen für Wimpernwuchs-Seren
Bevor wir uns mit den Einzelheiten befassen, fasst die nachstehende Tabelle die wichtigsten Konformitätsanforderungen für Wimpernseren zusammen, die für den europäischen Markt bestimmt sind, d. h. die obligatorischen “Kontrollpunkte”, die die Produkte vor der Markteinführung erfüllen müssen.
| Anforderung Dimension | Zusammenfassung des Kerninhalts | Wichtigste Auswirkungen und Zeitpläne |
| Kernbestandteil Verbot | Prostaglandinanaloga (wie Bimatoprost usw.) wurden vom EU SCCS als unsicher eingestuft und dürfen nicht verwendet werden. | Die Verwendung solch potenter Inhaltsstoffe in Kosmetika ist vollständig verboten. |
| CMR-Stoffkontrolle | Gemäß der Verordnung (EU) 2026/78 wurden neue und aktualisierte Verbote und Beschränkungen für krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR) eingeführt. | Vollständige Durchsetzung ab 1. Mai 2026; nicht konforme Produkte müssen vom Markt genommen werden. |
| Sicherheitsbewertung und Benachrichtigung | Es muss eine Produktsicherheitsbewertung durchgeführt, eine Produktinformationsdatei angelegt und eine Meldung über das CPNP-Portal eingereicht werden. | Sie ist eine zwingende Voraussetzung für die legale Markteinführung des Produkts. |
| Kennzeichnung und Ansprüche | Behauptungen (z. B. “Wachstum”, “Stärkung”) müssen wissenschaftlich belegt sein; falsche oder irreführende Behauptungen sind streng verboten. | Bei nicht konformen Angaben drohen hohe Strafen und die Gefahr, dass das Produkt vom Markt genommen wird. |
| Verpackung und Nachhaltigkeit | Sie müssen die Anforderungen an die Rezyklierbarkeit und die Reduzierung erfüllen, die in der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). | Sie wirkt sich auf die Auswahl und das Design von Verpackungsmaterialien aus und ist eine langfristige Priorität für die Einhaltung der Vorschriften. |
| Grenzwerte für Schadstoffe | Muss strenge Grenzwerte für neu auftretende Schadstoffe wie PFHxA (Perfluorhexansäure) und ihre Salze einhalten. | Ab dem 10. Oktober 2026 muss der Gehalt an PFHxA und anderen Stoffen in Kosmetika unter den festgelegten Grenzwerten liegen. |
1.Regulatorischer Eckpfeiler
Wimpernseren sind in der EU ausdrücklich als Kosmetika definiert, so dass sie in erster Linie die folgenden Anforderungen erfüllen müssen Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. Diese Verordnung dient als grundlegende Basis für alle europäischen Anforderungen an Wimpernseren.
Verantwortliche Person System- und Sicherheitsbewertung
Die Verordnung sieht eine strenge Verantwortliche Person (RP) System, wonach eine in der EU ansässige juristische Person die volle Verantwortung für die Konformität des Produkts übernimmt. Bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird, muss die verantwortliche Person sicherstellen, dass eine qualifizierte Person eine umfassende Bericht über die Sicherheit kosmetischer Mittel (CPSR) und erstellt eine Produktinformationsdatei (PIF) die jederzeit von den Behörden eingesehen werden kann.
Obligatorische Marktbenachrichtigung
Bevor ein Produkt auf den EU-Markt gebracht wird, muss eine einheitliche Meldung über das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) eingereicht werden. Dies ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Marktzugangsverfahren, um sicherzustellen, dass die Regulierungsbehörden Zugang zu Produktinformationen haben.
2.Kernbestandteil Verbote
Bei Wimpernseren beziehen sich die unmittelbarsten und kritischsten EU-Anforderungen für Wimpernwachstumsseren auf die wichtigsten Wirkstoffe. Derzeit hat der Wissenschaftliche Ausschuss der EU für Verbrauchersicherheit (SCCS) ausdrücklich festgestellt, dass die Verwendung von Prostaglandinanaloga als wimpern- und augenbrauenwachstumsfördernde Inhaltsstoffe in Kosmetika unsicher ist.
- Auswirkungen: Das bedeutet, dass alle Wimpernseren, die Prostaglandine oder ihre Analoga (wie Bimatoprost, Travoprost usw.) als Wirkstoffe enthalten, auf dem EU-Markt nicht als Kosmetika verkauft werden dürfen.
- Pfad zur Einhaltung der Vorschriften: Die Marken müssen vollständig auf die Verwendung solcher Inhaltsstoffe verzichten und stattdessen andere, von der EU zugelassene, sichere Alternativen entwickeln oder auswählen (z. B. bestimmte Peptide, Vitamine, Pflanzenextrakte usw.), um die Angaben zur Wimpernpflege zu unterstützen.
3. aktualisierte Informationen zur Sicherheit von Inhaltsstoffen

Zusätzlich zu den spezifischen Verboten von Inhaltsstoffen erstrecken sich die EU-Anforderungen für Wimpernseren auch auf die dynamische Kontrolle eines breiteren Spektrums von gefährlichen Inhaltsstoffen. Im Rahmen des “Omnibus”-Verfahrens aktualisiert die EU kontinuierlich die Liste der verbotenen oder eingeschränkten kosmetischen Mittel mit Stoffen, die gemäß der Richtlinie über krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR) neu eingestuft wurden. Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP).
Schlüsselverordnung 2026: (EU) 2026/78
Die Verordnung (EU) 2026/78 der Kommission, die am 1. Mai 2026 in Kraft trat, ist eine der wichtigsten Änderungen der letzten Zeit. Sie führt die folgenden Änderungen ein:
- Neu verbotene Substanzen: Stoffe wie N,N’-Methylenbisacrylamid werden ausdrücklich in die Liste der verbotenen kosmetischen Inhaltsstoffe (Anhang II) aufgenommen.
- Aktualisierte Einschränkungen: Für Stoffe wie Hexylsalicylat (Duftstoff) und o-Phenylphenol (Konservierungsmittel) werden detailliertere Konzentrationsgrenzwerte und Produktkategoriebeschränkungen festgelegt.
- Formgebundene Regulierung: Für Stoffe wie Silber und CI 77820 gelten differenzierte Verbote oder Beschränkungen auf der Grundlage ihrer Partikelgröße (z. B. im Nano- oder Mikromaßstab).
Auswirkungen auf Wimpernwachstumsseren: Die Formulierer müssen ein gründliches Screening der Rohstoffe durchführen, um sicherzustellen, dass sie keine Stoffe enthalten, die neu in Anhang II aufgeführt sind, und sie müssen die Konzentrationen von Stoffen mit Beschränkungen (z. B. bestimmte Konservierungs- und Duftstoffe) streng überprüfen.
4. sicherheit und Beweise
In Anbetracht der Tatsache, dass Wimpernwachstumsseren von empfindlichen Bevölkerungsgruppen wie Frauen im gebärfähigen Alter verwendet werden können und dass während des Herstellungsprozesses Verunreinigungen eingebracht werden können, sind die beiden folgenden Anforderungen ebenfalls von entscheidender Bedeutung.
Risikobewertung der Exposition von Kindern
Der SCCS der EU führt laufend spezifische Sicherheitsbewertungen von häufig verwendeten Inhaltsstoffen für die pädiatrische Bevölkerungsgruppe durch. So werden zum Beispiel die sicheren Konzentrationsgrenzen für Inhaltsstoffe wie Butylparaben und Salicylsäure in Leave-on-Produkten (zu denen auch Wimpernseren gehören) bei der Anwendung an Kindern deutlich gesenkt worden. Obwohl Wimpernseren keine Kinderprodukte sind, spiegelt dieser Trend die konservative Haltung der EU in Bezug auf die Sicherheit von Inhaltsstoffen wider, und die Hersteller sollten bei der Formulierung höhere Sicherheitsstandards einhalten.
Grenzwerte für neu auftretende Kontaminanten
Die EU-Verordnung REACH sieht immer strengere Kontrollen für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vor. So muss der Gehalt an PFHxA (Perfluorhexansäure), ihren Salzen und verwandten Stoffen in Kosmetika ab dem 10. Oktober 2026 extrem niedrige Grenzwerte einhalten (z. B. Gesamtkonzentration unter 25 ppb). Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass solche Verunreinigungen in Rohstoffen und Endprodukten die Grenzwerte nicht überschreiten.
5 Behauptungen und Kennzeichnung: Wissenschaftlich, wahrheitsgetreu und überprüfbar
Die EU-Anforderungen an Wimpernseren erstrecken sich auch auf die äußeren Angaben der Produkte. Die EU-Vorschriften schreiben vor, dass alle kosmetischen Angaben legal, wahrheitsgemäß, evidenzbasiert, ehrlich und fair sein müssen.
- “Wimpernwachstum” behauptet: Behauptet ein Produkt Vorteile wie “fördert das Wachstum” oder “erhöht die Dichte”, so muss dies durch entsprechende In-vitro-Tests, klinische Studien oder andere zuverlässige wissenschaftliche Daten belegt werden, die im Bericht über die Sicherheitsbewertung des Produkts dokumentiert werden müssen.
- Verbot von absoluten Begriffen: Absolute und irreführende Behauptungen wie “100% wirksam” oder “fällt nie heraus” sind streng verboten.
- Kennzeichnung von Allergenen: Enthält die Formulierung bestimmte gesetzlich geregelte Duftstoffallergene, deren Konzentration den Schwellenwert überschreitet, müssen diese in der Liste der Inhaltsstoffe deutlich angegeben werden.
6. verpackung & nachhaltigkeit
Die EU-Anforderungen für Wimpernwimpernseren im Jahr 2026 betreffen nicht nur das Produkt selbst, sondern auch seine Verpackung. Die EU Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) setzt klare Nachhaltigkeitsziele.
- Recycelbare Gestaltung: Die Verpackungen müssen die Anforderungen an die Wiederverwertbarkeit erfüllen, und in Zukunft wird ein bestimmter Prozentsatz an recyceltem Kunststoff vorgeschrieben sein.
- Reduktion und Nachfüllbarkeit: Die Verwendung von Verpackungsmaterial soll reduziert werden, und nachfüllbare Verpackungslösungen werden gefördert.
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Die Marken sind für die Entsorgung der Verpackungsabfälle finanziell verantwortlich.
7.Antwortstrategien und Empfehlungen zur Einhaltung der Vorschriften
Angesichts der immer komplexeren EU-Anforderungen für Wimpernseren sollten Unternehmen eine proaktive und systematische Strategie zur Einhaltung der Vorschriften verfolgen.
- Formulierung zuerst, Sicherheit über alles
- Stellen Sie die Verwendung von Prostaglandinanaloga und allen neu in Anhang II aufgeführten CMR-Stoffen unverzüglich ein.
- Führen Sie eine gründliche Überprüfung der Formulierungen durch, um sicherzustellen, dass alle Inhaltsstoffe (insbesondere Konservierungsmittel, Duftstoffe und Nanomaterialien) den neuesten Beschränkungen der Anhänge III, V usw. entsprechen.
- Priorisierung von Inhaltsstoffen mit soliden Sicherheitsdaten, die nicht als CMR oder potenzielle endokrine Disruptoren eingestuft sind.
- Aufbau einer vollständigen Beweiskette
- Beauftragung von Berufsverbänden mit der Durchführung einer umfassenden Produktsicherheitsbewertung auf der Grundlage der endgültigen Formulierung und der Erstellung einer detaillierten Produktinformationsdatei (PIF).
- Bereiten Sie entsprechende wissenschaftliche Nachweise oder Prüfberichte vor, um etwaige Wirksamkeitsaussagen (z. B. “stärkend”, “nährend”) zu untermauern.
- Setzen Sie auf nachhaltige Verpackungen
- Integrieren Sie PPWR-Anforderungen bereits in der frühen Designphase, wählen Sie umweltfreundliche, recycelbare Verpackungsmaterialien und optimieren Sie das Design, um Abfälle zu minimieren.
- Regulatorische Änderungen dynamisch überwachen
- Abonnieren Sie maßgebliche Aktualisierungen der Rechtsvorschriften oder beauftragen Sie professionelle Regulierungsdienste, um wissenschaftliche Stellungnahmen des SCCS, Aktualisierungen der CLP-Klassifizierung und nachfolgende Änderungen der Kosmetikvorschriften genau zu verfolgen.
Zusammenfassung
Die EU-Anforderungen für Wimpernwachstumsseren im Jahr 2026 sind durch einen klaren Trend gekennzeichnet: “Kernbestandteile werden ausdrücklich verboten, und die allgemeinen Vorschriften werden umfassend verschärft.” Mit dem vollständigen Verbot von Prostaglandin-Analoga wird sich der Wettbewerb auf dem Markt hin zu Produkten verlagern, die auf sichereren Inhaltsstoffen basieren und durch solide wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt sind. In der Zwischenzeit müssen die Unternehmen gleichzeitig mehrdimensionale Herausforderungen bei der Einhaltung der Vorschriften bewältigen, darunter die dynamische Aktualisierung der CMR-Stoffliste, die Reform der Nachhaltigkeit von Verpackungen und die Kontrolle von Schadstoffen.
Der Schlüssel zum erfolgreichen Eintritt in den europäischen Markt liegt in der umfassenden Integration der Compliance in den gesamten Lebenszyklus der Produktentwicklung - vom ersten Screening der Inhaltsstoffe über das Formulierungsdesign und die Sicherheitsüberprüfung bis hin zur endgültigen Formulierung der Claims und der Auswahl der Verpackung. Nur wenn Marken diese umfassenden Anforderungen genau verstehen und systematisch erfüllen, können sie in diesem hochwertigen Segment langfristig wettbewerbsfähig sein.
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